Ablauf einer Beschwerde

Was können Sie tun,
wenn Sie eine Barriere gefunden haben?

Sie haben mehrere Möglichkeiten.
Wir haben hier alle beschrieben.

Wenden Sie sich an die Ansprech-Person
in der öffentlichen Stelle.

Der Kontakt steht in der Barrierefreiheits-Erklärung.
Vielleicht können Sie das Problem
direkt mit der öffentlichen Stelle lösen.
Das ist am einfachsten.

Wenden Sie sich an eine Beschwerde-Stelle.

Können Sie mit der öffentlichen Stelle
keinen Kontakt aufnehmen?
Oder kann die Stelle das Problem nicht lösen?

Dann können Sie sich
an eine Beschwerde-Stelle wenden.
Es gibt eine Stelle für ganz Österreich
und eine Stelle in jedem Bundesland.

Wenden Sie sich an die Stelle in Ihrem Bundesland,
wenn es um ein Online-Angebot
aus Ihrem Bundesland geht.

Wenden Sie sich an die Stelle für ganz Österreich,
wenn es um ein Online-Angebot
vom Staat Österreich geht.

Wissen Sie nicht,
welche Stelle die Richtige ist?
Wenden Sie sich einfach
an die Stelle für ganz Österreich.
Die Stelle leitet Ihre Beschwerde weiter.

Sie bekommen eine Antwort
von der Beschwerde-Stelle.

Die Stelle sagt Ihnen,
was mit Ihrer Beschwerde passiert.

Haben Sie eine Frage?
Auf der Website von
der Beschwerde-Stelle für ganz Österreich
gibt es Antworten auf häufige Fragen.

Geht es um die Beschwerde-Stelle
in Ihrem Bundesland?
Auf der Übersichts-Seite finden Sie
mehr Informationen und Kontakt-Daten.

Sie stellen einen Antrag für eine Schlichtung.

Menschen mit Behinderungen
dürfen nicht schlechter behandelt werden
und keine Nachteile haben.
Das gilt für alle Bereiche des täglichen Lebens.

Wenn Menschen schlecht behandelt werden,
nennt man das Diskriminierung.
Wenn Online-Angebote nicht barrierefrei sind,
kann das Diskriminierung sein.

In diesem Fall können Sie sich
an das Sozialministerium-Service wenden.
Dort können Sie einen Antrag
für eine Schlichtung stellen.

Eine Schlichtung ist ein Gespräch
zwischen Ihnen, dem Sozialministerium-Service
und der öffentlichen Stelle.
Das Sozialministerium-Service versucht,
eine Lösung zu finden.

Die Schlichtung kostet für Sie nichts
und ist unkompliziert.
Sie brauchen keine Anwältin und keinen Anwalt.

Für eine Schlichtung muss
Ihnen das Sozialministerium-Service glauben,
dass Sie eine Behinderung haben.
Aber Sie müssen keinen Behinderten-Pass
oder Behinderten-Ausweis herzeigen.

Auf der Website des Sozialministerium-Service
finden Sie mehr Informationen zur Schlichtung.

Zur Schlichtung können Sie eine Person mitbringen,
der Sie nahestehen.
Sie können auch eine Person
von der Behinderten-Anwaltschaft mitbringen.

Hier finden Sie den Kontakt
für die Behinderten-Anwaltschaft:

Babenbergerstraße 5/4
1010 Wien

Telefonnummer: 0800 80 80 16 (gratis)
E-Mail-Adresse: office@behindertenanwalt.gv.at

Sie reichen Klage bei Gericht ein.

Haben Sie bei der Schlichtung
keine gute Lösung gefunden?
Dann haben Sie noch eine letzte Möglichkeit.
Sie können eine Klage bei Gericht einreichen.
Dafür brauchen Sie eine Bestätigung.
Auf der Bestätigung steht,
dass Sie eine Schlichtung gemacht haben
und dass keine Lösung herausgekommen ist.
Auf der Website des Sozialministeriums (externer Link)
finden Sie mehr Informationen zu Klagen bei Gericht.

https://www.digitalbarrierefrei.at/de-LL/beschwerde-einreichen/informationen-zum-beschwerdeprozess