Informationen zum Beschwerdeprozess

Was tun, wenn Barrieren gefunden werden

Wenn Sie auf einer Website oder in einer mobilen Anwendung einer öffentlichen Stelle auf digitale Barrieren stoßen, stehen Ihnen eine Reihe von Möglichkeiten offen. Hier haben wir sie kurz Schritt für Schritt zusammengefasst.

Ansprechperson in der betroffenen Einrichtung kontaktieren

Den Kontakt der zuständigen Person finden Sie in der Barrierefreiheitserklärung. Im Idealfall lösen Sie direkt mit der betroffenen Einrichtung das Problem.

Kein Kontakt oder kein zufriedenstellendes Ergebnis

Sollten Sie mit der Einrichtung selbst keinen Kontakt aufnehmen können, oder nach der Kontaktaufnahme kein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt haben, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Bundes oder eine Beschwerdestelle in den Bundesländern wenden.

Wenn es um eine öffentliche Website oder App in einem Bundesland geht, wenden Sie sich direkt auf Landesebene an Ihre regionale Beschwerdestelle. Wenn es sich um ein digitales Angebot des Bundes handelt, wenden Sie sich direkt an die Beschwerdestelle des Bundes. Sollten Sie nicht wissen, welche Beschwerdestelle zuständig ist, können Sie sich ebenfalls an die Beschwerdestelle des Bundes wenden. In Abstimmung mit Ihnen, leitet diese dann Ihre Beschwerde an die richtige Stelle weiter.

Antwort der Beschwerdestelle erhalten

Die kontaktierte Stelle informiert Sie, wie sie mit Ihrer Anfrage weiter vorgehen wird.
Die Beschwerdestelle des Bundes hat zur besseren Übersicht Antworten auf die häufigsten Fragen von Beschwerdeführer:innen veröffentlicht. Bei Fragen an eine Beschwerdestelle in einem Bundesland finden Sie Informationen und Kontaktdetails auf der Übersichtsseite der Beschwerdestellen.

Schlichtungsverfahren einleiten

Das Behindertengleichstellungspaket verankert den Schutz vor Diskriminierung für Menschen mit Behinderungen in vielen Bereichen des täglichen Lebens. In manchen Fällen stellen Verstöße gegen die Web-Zugänglichkeits-Richtlinie Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung dar. Wenn eine solche Diskriminierung vorliegt, haben Sie die Möglichkeit, bei den Landesstellen des Sozialministeriumservice eine Schlichtung zu beantragen.
Das Schlichtungs-Verfahren ist kostenlos und formlos. Sie brauchen keine Anwältin oder keinen Anwalt. Sie müssen glaubhaft machen, dass Sie eine Behinderung haben. Ein Behinderten-Pass oder Behinderten-Ausweis ist nicht nötig.

Detaillierte Informationen zum Schlichtungsverfahren finden Sie auf den Internet-Seiten des Sozialministeriums (externer Link).

Sie können eine Vertrauens-Person zum Schlichtungs-Gespräch mitnehmen. Auch das Büro der Anwältin für Gleichbehandlungs-Fragen für Menschen mit Behinderungen kann Sie vertreten.

Kontakt Büro der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen:
Babenbergerstraße 5/4, 1010 Wien
0800 80 80 16 (kostenlos)
office@behindertenanwalt.gv.at

Klage bei Gericht einreichen

Wenn die Schlichtung beim Sozialministeriumservice keine Lösung bringt, können Sie klagen. Dafür brauchen Sie eine Bestätigung, dass die Schlichtung nicht erfolgreich war. Mit dieser Bestätigung können Sie Ansprüche beim Gericht geltend machen.

Mehr Informationen zu Klagen bei Gericht finden Sie auf den Internet-Seiten des Sozialministeriums.


Detaillierte Informationen zu Klagen bei Gericht finden Sie auf den Internet-Seiten des Sozialministeriums (externer Link).

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