Zwischenbericht nach dem Monitoring-Zeitraum 2023

Worum geht es?

Im Auftrag des Bundes checken wir – als Monitoringstelle – jährlich stichprobenartig Websites und Apps der öffentlichen Hand auf ihre digitale Barrierefreiheit. Unsere Aufgaben sind im Web-Zugänglichkeits-Gesetz (externer Link) definiert.

Diese Ergebnisse werten wir aus und informieren alle drei Jahre die EU-Kommission über den Fortschritt der Barrierefreiheit in Österreich.

Der erste Bericht zu Österreichs digitaler Barrierefreiheit wurde 2021 veröffentlicht, der nächste Bericht folgt Ende 2024.

Auf dieser Website zeigen wir zentrale Ergebnisse des Barrierefreiheits-Monitorings von 2023. Es handelt sich um einen Ausschnitt aus den erhobenen Daten. Details zur Methodik, weitere Hintergrundinformationen und die vollständigen Auswertungen werden im Monitoringbericht 2024 veröffentlicht.

Details zu den Monitoring-Checks

Die FFG führt zwei Arten von Monitoring-Checks der digitalen Auftritte von öffentlichen Einrichtungen durch:

Wie viele Websites und Apps wurden 2023 gecheckt?

  • 23 eingehende Checks Websites
    • rund 400 Unterseiten
  • 341 vereinfachte Checks Websites
    • rund 4900 Unterseiten
  • 15 eingehende Checks Apps
    • rund 200 Screens

In welchem Zeitraum wurden die Checks durchgeführt?

Die Barrierefreiheits-Checks fanden zwischen 24. Januar 2023 und 11. Oktober 2023 statt.

Wie setzt sich die Stichprobe zusammen?

Verteilung nach Bund bzw. Bundesländern
Bund oder Bundes­land Ein­gehen­de Checks Websites Ver­ein­fachte Checks Web­sites Ein­gehen­de Checks Apps
Bund 11 170 7
Burgenland 0 6 0
Kärnten 1 11 1
Nieder­österreich 2 32 1
Ober­österreich 2 28 1
Salzburg 1 11 1
Steier­mark 2 24 1
Tirol 1 15 1
Vorarl­berg 1 8 0
Wien 2 36 2

Verteilung nach Verwaltungsebenen

Balkendiagramm Verteilung nach Verwaltungsebenen, siehe gleichnamige Liste darunter

Rund die Hälfte der gecheckten Websites und Apps lassen sich dem Bund und somit der Verwaltungsebene „staatlich“ zuordnen, die andere Hälfte entfällt auf Bundesländerebene (Verwaltungsebene „regional“) sowie Gemeindeebene (Verwaltungsebene „lokal“).

Für Websites: Verteilung nach Dienst­leistungs­kategorien (Mehrfachnennungen)
Dienst­leistungs­kategorie Anteil in der Stich­probe
Wohnen 7%
Beschäftigung und Steuern 7%
Öff­ent­liche Ord­nung und Sicher­heit 8%
Verkehr 8%
Wirtschaft 8%
Gesundheit 8%
Soziales 9%
Umwelt und Energie 10%
Anderes 10%
Freizeit und Kultur 11%
Bildung, Wissenschaft und Forschung 13%

Die Stichprobe ist vielfältig. Es werden inhaltlich viele unterschiedliche Themen von den Websites repräsentiert. Es sind zehn unterschiedliche Dienstleistungskategorien (und zusätzlich die Kategorie „Anderes“) zu ähnlich großen Anteilen in der Stichprobe enthalten.

Für Apps: Verteilung nach Betriebssystemen und Downloadzahlen

Es wurden 7 Apps des Betriebssystems iOS gecheckt und 8 Apps des Betriebssystems Android. Zusätzlich wurden für die Stichprobenziehung die Downloadzahlen der mobilen Anwendungen berücksichtigt und Apps, die öfter heruntergeladen wurden, bevorzugt in die Stichprobe aufgenommen (Downloadzahlen laut Google Play Store).

Ergebnisse der Erhebung zu Barriere­freiheits­erklärungen

Öffentliche Stellen sind angehalten, auf ihren Websites und in ihren Apps Barriere­freiheits­erklärungen zu veröffentlichen. Diese Erklärung informiert detailliert, umfassend und klar in einem barrierefrei zugänglichen Format über die digitale Barrierefreiheit des jeweiligen Angebots. Auf der FFG-Website gibt es alle relevanten Informationen zur Barriere­freiheits­erklärung zum Nachlesen.
Im Rahmen des Monitorings haben wir einige Daten in Zusammenhang mit den Barriere­freiheits­erklärungen erhoben und ausgewertet.
Hinweis: Bei der Erhebung der Barriere­freiheits­erklärungen wurde deutlich, dass nicht alle Erklärungen aktuell sind. Barriere­freiheits­erklärungen müssen zumindest einmal jährlich überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden. Das Datum der letzten Überprüfung wird in der Barriere­freiheits­erklärung angegeben.

Anteil Barriere­freiheits­erklärungen

Etwas mehr als die Hälfte der gecheckten Websites und Apps (51 %) haben eine Barriere­freiheits­erklärung veröffentlicht. 49 % haben keine.

Feedbackmechanismus

Die allermeisten Barriere­freiheits­erklärungen (98 %) haben einen Feedback-Kontakt angegeben – eine Kontaktmöglichkeit in der Einrichtung selbst, an die sich Nutzer:innen wenden können, wenn sie auf Barrieren stoßen.

Unverhältnismäßige Belastung

In 56 % der Barriere­freiheits­erklärungen ist angegeben, dass aufgrund unverhältnismäßiger Belastung einzelne Barrieren nicht beseitigt werden konnten. Häufig ist hier beispielsweise angeführt, dass für Videos, die über YouTube gehostet werden, keine Audiodeskription bereitgestellt werden könne. In 44 % der Barriere­freiheits­erklärungen wird keine unverhältnismäßige Belastung angegeben.

Konformitäts-Status aus den Barriere­freiheits­erklärungen

Balkendiagramm Konformitäts-Status aus den Barriere­freiheits­erklärungen, siehe gleichnamige Tabelle darunter

Ein Abschnitt in der Barriere­freiheits­erklärung beschreibt, ob die jeweilige Website oder App vollständig, teilweise oder nicht mit den Barrierefreiheitsanforderungen vereinbar ist. Es handelt sich dabei um eine Aussage, die von den Betreiber:innen der Website bzw. App getätigt wird.

„Vollständig vereinbar“ bedeutet, dass alle Barrierefreiheitskriterien ausnahmslos erfüllt sind. „Teilweise vereinbar“ bedeutet, dass mindestens die Hälfte der Barrierefreiheitskriterien erfüllt sind. „Nicht vereinbar“ heißt, dass mehr als die Hälfte der Barrierefreiheitskriterien nicht erfüllt sind.
In drei Vierteln der Barriere­freiheits­erklärungen findet sich eine solche Aussage. Ein Großteil (74 %) gibt an, teilweise mit den Barrierefreiheitsanforderungen vereinbar zu sein. Als vollständig vereinbar bezeichnen sich rund 6 % der Websites bzw. Apps. Für nicht vereinbar mit den Barrierefreiheitsanforderungen halten sich rund 1 %.

Ergebnisse der Barrierefreiheits-Checks

Eingehende Checks Websites

Pro gecheckter Website wurden durchschnittlich rund 17 Unterseiten für den Check ausgewählt. Bei der Auswahl der Unterseiten wurde u. a. darauf geachtet, die Hauptzwecke der Websites abzubilden und ganze Prozesse mit aufzunehmen.

Anteile Konformitäts-Status aller eingehend gecheckten Websites

Bei den eingehenden Checks der Websites wurden jeweils rund 92 Kriterien gecheckt. Die Website mit den wenigsten nicht erfüllten Kriterien erfüllt 13 Kriterien nicht. 17 % der Websites erfüllen weniger als 20 Kriterien nicht. Etwa drei Viertel der Websites (74 %) erfüllen mindestens 20, aber weniger als 30 Kriterien nicht. 9 % der Websites erfüllen 30 oder mehr Kriterien nicht. Die Website mit den meisten nicht erfüllten Kriterien erfüllt 32 Kriterien nicht. Damit sind alle eingehend gecheckten Websites teilweise mit den Barrierefreiheitsanforderungen vereinbar – sie erfüllen mindestens 50 % der gecheckten Kriterien, aber weniger als 100 %.

Betrachtet man nur die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) (rund 49 gecheckte Kriterien) und zieht die übrigen Kriterien aus EN 301 549 nicht in die Berechnung mit ein, stellt sich die Vereinbarkeit mit der Auswahl der Kriterien folgendermaßen dar (Konformität mit WCAG):

  • Vollständig vereinbar (100 % der WCAG-Kriterien erfüllt): 0 % (keine gecheckte Website)
  • Teilweise vereinbar (mind. 50 % der WCAG-Kriterien erfüllt): 87 % der gecheckten Websites
  • Nicht vereinbar (unter 50 % der WCAG-Kriterien erfüllt): 13 % der gecheckten Websites

Für die Berechnungen wurden Bewertungen mit „nicht anwendbar“ den Bewertungen mit „erfüllt“ zugerechnet.

Am häufigsten nicht erfüllte Kriterien (Websites)

Balkendiagramm Am häufigsten nicht erfüllte Kriterien (Websites), siehe gleichnamige Tabelle darunter

19 Kriterien sind auf über 50 % der Websites nicht erfüllt. Zwei Kriterien – „1.3.1 Info and Relationships“ und „1.1.1 Non-text Content“ – sind auf allen gecheckten Websites nicht erfüllt. 6 weitere Kriterien sind auf über 90 % der Websites nicht erfüllt.

Eingehende Checks Apps

Pro gecheckter App wurden durchschnittlich rund 13 Screens für den Check ausgewählt. Bei der Auswahl der Screens wurde u. a. darauf geachtet, alle Hauptzwecke der App abzubilden und ganze Prozesse mit aufzunehmen.

Anteile Konformitäts-Status aller eingehend gecheckten Apps

Für die Apps wurden jeweils rund 120 Kriterien gecheckt. Die App mit den wenigsten nicht erfüllten Kriterien erfüllt 10 Kriterien nicht. 9 Apps (60 % der mobilen Anwendungen) erfüllen 10 bis 20 Kriterien nicht. 6 Apps (40 %) erfüllen über 20 Kriterien nicht. Die App mit den meisten nicht erfüllten Kriterien erfüllt 28 Kriterien nicht. Damit sind alle eingehend gecheckten Apps teilweise mit den Barrierefreiheitsanforderungen vereinbar – sie erfüllen mindestens 50 % der gecheckten Kriterien, aber weniger als 100 %.

Betrachtet man nur die WCAG und zieht die übrigen Kriterien aus EN 301 549 nicht in die Berechnung mit ein, stellen sich die Anteile folgendermaßen dar (Konformität mit WCAG):

  • Vollständig vereinbar (100 % der WCAG-Kriterien erfüllt): 0 % (keine gecheckte App)
  • Teilweise vereinbar (mind. 50 % der WCAG-Kriterien erfüllt): 100% der gecheckten Apps
  • Nicht vereinbar (unter 50 % der WCAG-Kriterien erfüllt): keine gecheckte App

Für die Berechnungen wurden Bewertungen mit „nicht anwendbar“ den Bewertungen mit „erfüllt“ zugerechnet.

Am häufigsten nicht erfüllte Kriterien (Apps)

Balkendiagramm Am häufigsten nicht erfüllte Kriterien (Apps), siehe gleichnamige Tabelle darunter

13 Kriterien sind bei über 50 % der Apps nicht erfüllt. Wie bei den Websites ist auch bei den Apps das Kriterium „1.3.1 Info and Relationships“ in allen Apps nicht erfüllt. Zusätzlich ist das Kriterium „4.1.2 Name, Role, Value“ bei allen Apps nicht erfüllt. Ein weiteres Kriterium – „1.1.1 Non-text Content“ – ist bei über 90 % der mobilen Anwendungen nicht erfüllt.

Vereinfachte Checks Websites

Für den Monitoring-Zeitraum 2023 wurden 13 WCAG-Kriterien ausgewählt, die mit dem Tool QualWeb überprüft wurden. Für die vereinfachten Prüfungen von Tirol wurden zusätzlich zu QualWeb (externer Link) auch der HTML Validator von W3C sowie die WAVE-Chrome Extension genutzt und JAWS sowie das Tool Fusion 2023 eingesetzt.

Pro gecheckter Website wurden durchschnittlich rund 14 Unterseiten für den Check ausgewählt. Bei der Auswahl der Unterseiten wurde darauf geachtet, möglichst viele unterschiedliche Funktionalitäten, Inhaltstypen etc. mit aufzunehmen.
Vereinfachte Checks können nicht alle Barrierefreiheits-Issues aufzeigen. Das kann nur ein eingehender manueller Check leisten. Es kann auch nicht festgestellt werden, ob Websites die Barrierefreiheitskriterien zur Gänze erfüllen. Es können aber Issues zu den gecheckten Kriterien gefunden werden.

Anteil „nicht erfüllt“ bei den für die vereinfachte Prüfung gecheckten Kriterien

Balkendiagramm Anteil „nicht erfüllt“ bei den für die vereinfachte Prüfung gecheckten Kriterien, siehe gleichnamige Tabelle darunter

Am häufigsten nicht erfüllt ist das Kriterium „4.1.2 Name, Role, Value“, das von 79 % der Websites nicht erfüllt wird. Es folgen die Kriterien „2.4.4 Link Purpose (In Context)“ und „1.4.3 Contrast (Minimum)“, die von rund 70 % der Websites nicht erfüllt werden. Am besten schneiden die Websites bei den Kriterien „1.3.4 Orientation“ und „1.4.12 Text Spacing“ ab – diese werden von nur 0,3 % der Websites nicht erfüllt.

Verteilung nach Anzahl nicht erfüllter Kriterien je gecheckter Website

Säulendiagramm Verteilung nach Anzahl nicht erfüllter Kriterien je gecheckter Website, siehe gleichnamige Tabelle darunter

Auf zehn Websites (2,9 %) wurden zu den gecheckten Kriterien keine Fehler gefunden. Auf insgesamt rund 40 % der Websites wurden zu vier oder fünf der 13 gecheckten Kriterien Fehler gefunden. Auf keiner der Websites wurden zu 11 oder mehr der 13 gecheckten Kriterien Fehler gefunden.

Die am häufigsten nicht erfüllten Kriterien

Im Monitoring 2023 wurden für Websites und Apps folgende fünf Kriterien als am häufigsten nicht erfüllt identifiziert. Diese sind bei durchschnittlich mindestens rund 80 % der Websites und Apps nicht erfüllt.
Hinweis: Die Darstellung konzentriert sich auf die häufigsten Barrierefreiheits-Issues – die einzelnen Kriterien werden daher nicht zur Gänze beschrieben. Die weiterführenden Links sind reine Zusatzinformation und stehen nicht in Zusammenhang mit den von der FFG durchgeführten Barrierefreiheits-Checks.

Die Servicestelle des Bundes zur digitalen Barrierefreiheit

Von Januar 2023 bis Dezember 2023 wurden 15 Beschwerden von der Servicestelle der FFG bearbeitet, bei denen es sich um digitale Barrieren im Sinne des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes handelte.
Per 11.03.2024 konnten 12 davon abgeschlossen werden. 3 Beschwerden aus 2023 sind noch offen, die Beschwerdestelle steht zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Berichts diesbezüglich noch im Austausch mit den betroffenen Einrichtungen.

Wie geht es weiter?

Das Monitoring wird weiterhin jährlich durchgeführt. Ende 2024 ist der nächste Bericht über die Ergebnisse des Monitorings an die Europäische Kommission fällig. Darin werden die Monitoring-Zeiträume 2022 bis inklusive 2024 ausführlich dargestellt. Monitoringberichte müssen alle drei Jahre veröffentlicht werden, demnach ist der nächste Monitoringbericht Ende 2027 fällig.

https://www.digitalbarrierefrei.at/de/monitoring/monitoring-berichte/zwischenbericht-2023