Der Monitoring-Prozess
Die Monitoringstellen führen jährlich stichprobenartig Monitoring-Checks der digitalen Auftritte öffentlicher Einrichtungen durch. Die Daten werden jährlich gesammelt ausgewertet.
Ablauf des Monitorings
Stichprobe ziehen
Am Anfang jedes Jahres wählen die Monitoring-Stellen Websites und Apps aus. Diese gehören der öffentlichen Hand und werden auf Barrierefreiheit geprüft. Die Auswahl erfolgt nach den Vorgaben der EU-Richtlinie (Durchführungsbeschluss 2018/1524) (externer Link). Meistens werden die Websites und Apps zufällig ausgewählt. Manchmal werden sie gezielt ausgewählt, zum Beispiel bei Beschwerden oder Vorschlägen von Interessenvertretungen. Eine erneute Prüfung im nächsten Jahr ist möglich.
Einige Monitoring-Stellen, wie die Monitoring-Stelle des Bundes, informieren die betroffenen Einrichtungen vorab über die geplante Prüfung.
Barrierefreiheits-Checks durchführen
Die ausgewählten Websites und Apps werden im Laufe des Jahres geprüft. Es werden zwei unterschiedliche Arten von Monitoring-Checks gemacht.
Eingehende Checks
Eingehende Checks sind sehr genau. Jedes Barrierefreiheits-Kriterium wird geprüft. Die Ergebnisse werden in einem standardisierten Bericht dokumentiert. Dieser Bericht wird an die geprüfte Einrichtung geschickt. Wenn Barrieren gefunden werden, gibt es Empfehlungen, wie man diese beheben kann. Die Berichte sollen helfen, Barrieren zu beseitigen. Expert:innen der Monitoring-Stellen unterstützen bei Fragen zu den Berichten oder zur Barrierefreiheit.
Mehr Details zum eingehenden Test-Vorgang finden Sie hier.
Vereinfachte Checks
Vereinfachte Checks sind automatisiert. Ein Prüfprogramm untersucht vorher festgelegte Seiten. Diese Tools prüfen nur wenige gesetzliche Kriterien. Die Ergebnisse dienen vor allem für statistische Auswertungen. Sie geben einen Überblick über die digitale Barrierefreiheit öffentlicher Websites in Österreich.
Mehr Details zum vereinfachten Test-Vorgang finden Sie hier.
Übermittlung und Auswertung der Ergebnisse
Die Ergebnisse der Barrierefreiheits-Checks gehen an die öffentliche Einrichtung, die den Check in Auftrag gegeben hat. Alle Ergebnisse werden gesammelt und anonymisiert. Die FFG wertet die Ergebnisse aus. Alle 3 Jahre gibt es einen Monitoringbericht. In den Jahren dazwischen gibt es einen kurzen Zwischenbericht mit den wichtigsten Daten.
Zusammenarbeit der Monitoringstellen
Die 10 Monitoring-Stellen bestehen aus einer Bundesstelle und 9 Stellen in den Bundesländern. Sie arbeiten eng zusammen, damit die Monitoring-Überprüfungen einheitlich ablaufen. Die FFG ist die Monitoring-Stelle des Bundes. Sie koordiniert die Zusammenarbeit.
Zusätzliche Aufgaben der Monitoringstelle des Bundes
Die FFG führt Monitoring-Überprüfungen für den Bund durch. Sie erledigt und koordiniert diese auch für einige Bundesländer. Außerdem hat die FFG weitere Aufgaben. Diese stehen im Web-Zugänglichkeits-Gesetz (externer Link). Dazu gehören:
- Monitoringberichte erstellen
- Schulungen koordinieren
- Maßnahmen zur Sensibilisierung durchführen
- Information für die Öffentlichkeit zur Verfügung stellen
- Beschwerdestelle des Bundes betreiben
Das Team der FFG hilft Ihnen bei Fragen. Sie finden die Kontaktdetails des Teams Digitale Barrierefreiheit hier.