Monitoring und Reporting – Test-Vorgang bei eingehenden Monitoring-Checks

Die Informationen auf dieser Seite richten sich an jene öffentlichen Einrichtungen, deren digitale Angebote im Rahmen des Barrierefreiheits-Monitorings eingehend gecheckt wurden.

Welche Barrierefreiheitskriterien werden gecheckt

Die EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (externer Link) gibt vor, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit eine Website oder mobile Anwendung als barrierefrei eingestuft werden kann. Diese Kriterien sind in der Norm Accessibility requirements for ICT products and services“ (EN 301 549) (externer Link) angeführt.

Eine Übersicht der zu erfüllenden Kriterien finden Sie hier.

Bei den Kriterien aus EN 301 549, die über die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) (externer Link) AA hinausgehen, wird nur überprüft, ob die einzelnen Kriterien insgesamt erfüllt sind oder nicht. Anders als beim Check der WCAG wird nicht jedes einzelne Barrierefreiheits-Issue jeder Unterseite dokumentiert, sondern maximal eines (falls vorhanden), da damit schon insgesamt die Nicht-Erfüllung festgestellt ist.

Wie wird bei eingehenden Checks von Websites vorgegangen

Vor einem Barrierefreiheits-Check definieren wir die Unterseiten, die wir checken wollen. Diese Auswahl finden Sie am Ende des Reports, unter der Überschrift „Sample of audited web pages“.

Wir starten den Check mit dem Einsatz mehrerer Analyse-Tools, um uns einen ersten Überblick über die Barrierefreiheit der Website zu verschaffen.

Danach folgt ein visueller und auditiver Check, bei dem alle Kriterien getestet werden, bei denen Verstöße durch die visuelle Wahrnehmung erkannt werden können (z. B. Kontrastverhältnisse, Responsiveness), bzw. werden in diesem Schritt auch Audio-und Videoinhalte gecheckt.

Die Code-Analyse gehört genauso zu einem eingehenden Check wie der Check der Tastaturbedienbarkeit und der Check von Gesten- und Bewegungssteuerung. Zusätzlich wird überprüft, ob eine Barrierefreiheitserklärung vorhanden ist und welcher Konformitäts-Status (vollständig vereinbar, teilweise vereinbar oder nicht vereinbar) darin angegeben ist. Wissenswertes zur Barrierefreiheitserklärung finden Sie hier.

Ein weiterer zentraler Bestandteil der eingehenden Checks ist die Prüfung mittels Screenreader, die hauptsächlich von blinden Accessibility-Expert:innen durchgeführt wird und wesentliche Anhaltspunkte zur Barrierefreiheit eines digitalen Angebots liefert.

Welche Tools bei dem Check Ihrer Website eingesetzt wurden, finden Sie im Report in der Übersichtstabelle „Scope of the evaluation“ beim Punkt „Accessibility support baseline“.

Eine Übersicht hilfreicher Tools finden Sie auf unserer Website hier.

Wie wird bei eingehenden Checks von Apps vorgegangen

Vor einem Barrierefreiheits-Check definieren wir die Screens, die wir checken wollen. Diese Auswahl finden Sie am Ende des Reports unter der Überschrift „Sample of audited web pages“.

Wir starten den Check mit dem Einsatz mehrerer Analyse-Tools, um uns einen ersten Überblick über die Barrierefreiheit der mobilen Anwendung zu verschaffen. Danach folgt ein visueller und auditiver Check, bei dem alle Kriterien getestet werden, bei denen Verstöße durch die visuelle Wahrnehmung erkannt werden können (z.B. Kontrastverhältnisse, Responsiveness), bzw. werden in diesem Schritt auch Audio-und Videoinhalte gecheckt.

Bei nativen Android- und iOS-Apps ist davon auszugehen, dass kein Zugriff auf den Quellcode und somit auch keine Code-Analyse möglich ist. In diesem Fall können strukturelle Informationen der Elemente eines Screens nur mithilfe eines Screenreaders ausgelesen werden. Progressive Web Apps bieten hingegen in der Regel Zugriff auf den Quellcode und können im Browser aufgerufen werden – hier wird eine Code-Analyse durchgeführt.

Zu einem eingehenden Check gehört auch der Check von Gesten- und Bewegungssteuerung und die Kontrolle, ob eine Barrierefreiheitserklärung vorhanden ist. Zusätzlich wird überprüft, welcher Konformitäts-Status (vollständig vereinbar, teilweise vereinbar oder nicht vereinbar) darin angegeben ist. Wissenswertes zur Barrierefreiheitserklärung finden Sie hier.

Welche Tools bei dem Check Ihrer mobilen Anwendung eingesetzt wurden, finden Sie im Report in der Übersichtstabelle „Scope of the evaluation“ beim Punkt „Accessibility support baseline“.

Eine Übersicht hilfreicher Tools finden Sie auf unserer Website hier.

Erstellung des Reports mit dem Report-Generator

Der Monitoring-Report wird mit dem Report-Generator der FFG (externer Link) erstellt. Darin erfassen wir pro Barrierefreiheitskriterium und Unterseite alle Fehlerarten, beschreiben diese und ergänzen Handlungsempfehlungen zu deren Behebung. Das Barrierefreiheitskriterium wird in der Folge für jede Unterseite als „Passed“, „Failed“, „Not present“ oder „Not checked“ bewertet.

https://www.digitalbarrierefrei.at/de/monitoring/monitoring-prozess/eingehender-monitoring-check