Monitoringstelle des Bundes zur digitalen Barrierefreiheit

Die Richtlinie (EU) 2016/2102 (externer Link) schreibt die barrierefreie Gestaltung von digitalen Informationsangeboten der öffentlichen Hand vor. Der Bund hat die Richtlinie mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (externer Link) in die nationale Gesetzgebung übernommen.

Die zuständige Monitoring- und Servicestelle des Bundes ist die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) (externer Link).

Logo der FFG

Im Auftrag des Bundes checkt die FFG als Monitoringstelle stichprobenartig Websites und Apps auf ihre Zugänglichkeit. Diese Ergebnisse der Checks der Websites und Apps des Bundes und die Ergebnisse aus den Bundesländern wertet das FFG-Team gesammelt aus und berichtet alle drei Jahre der EU-Kommission über den Fortschritt der Barrierefreiheit in Österreich. Zusätzlich veröffentlicht das Team jährlich einen Zwischenbericht. Die Monitoringberichte und die Zwischenberichte finden Sie auf dieser Website. Die FFG unterstützt und berät Website- und App-Betreiber:innen in der Frage, wie sie den barrierefreien Zugang zu ihren Websites und Apps verbessern können.

Neben den Monitoring-Checks, die die FFG für den Bund durchführt und im Auftrag einiger Bundesländer abwickelt bzw. koordiniert, hat die FFG eine Reihe an zusätzlichen Aufgaben, die im Web-Zugänglichkeits-Gesetz definiert sind.

Kontaktstelle Bund

Team digitale Barrierefreiheit
E-Mail: wzg@ffg.at
Telefon: 05 77 55 7125

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