Linkzweck (im Kontext) (WCAG-Kriterium 2.4.4)

Was bedeutet dieses Kriterium und was sind die häufigsten Barrieren?

Was bedeutet das Kriterium?

Für Nutzer:innen muss sofort erkennbar sein, welchen Zweck ein Link auf einer Website oder in einer App erfüllt und welches Ergebnis beim Anklicken zu erwarten ist. Der Zweck sollte entweder direkt aus dem Linktext hervorgehen oder aus dem Linktext zusammen mit dem programmatisch erfassbaren Kontext (z. B. Text, der sich im selben Absatz, Listenelement oder in derselben Tabellenzelle wie der Link befindet) klar werden.

Es kann Situationen geben, in denen der Zweck eines Links bewusst unbekannt oder verschleiert bleiben soll. Beispielsweise könnte ein Spiel Links enthalten, die lediglich als Tür 1, Tür 2 und Tür 3 bezeichnet werden. Dieser Linktext wäre ausreichend, da die Links dazu dienen, Spannung bei allen Nutzer:innen zu erzeugen.

Best Practice: Links mit demselben Ziel sollten denselben Linktext verwenden; Links mit unterschiedlichen Zielen sollten sich auch im Linktext unterscheiden.

Warum und für wen ist das Kriterium wichtig?

Ziel dieses Kriteriums ist, Nutzer:innen den Zweck jedes Links eindeutig zu vermitteln, damit sie leicht entscheiden können, ob sie ihm folgen möchten. Wo immer möglich, soll der Zweck direkt aus dem Linktext hervorgehen.

Screenreader können beispielsweise eine Liste aller auf einer Unterseite vorhandenen Links anzeigen und die Nutzer:innen können durch diese Liste navigieren. Wenn der Zweck durch den Linktext gleich unmissverständlich vermittelt wird, ist das sehr hilfreich.

Auch für Nutzer:innen mit motorischen Behinderungen ist es nützlich, den Linkzweck direkt erfassen zu können, ohne den Link aufrufen zu müssen. Dadurch können viele Tastendrücke vermieden werden.

Darüber hinaus ist es für Menschen mit kognitiven Behinderungen hilfreich, Linkzwecke klar vermittelt zu bekommen, damit sie nicht desorientiert werden, wenn sie auf unterschiedliche Weisen zu Inhalten gelangen, an denen sie kein Interesse haben.

Was sind die häufigsten Fehler bei diesem Kriterium und wie können sie behoben bzw. vermieden werden?

Links haben keinen (aussagekräftigen) Linktext

  • Kein programmatisch ermittelbaren Linktext vorhanden (für assistierende Technologien ist keine Information darüber vorhanden, wohin der Link führt)
  • Es sind nur unaussagekräftige Linktexte vorhanden, die den Zweck nicht ausreichend beschreiben oder verwirrend sind (z. B. Pfeile zum Weiterblättern haben den Linktext „kleiner“ und „größer“; Links werden nur mit den Worten „hier“ oder „mehr“ beschrieben; Linktexte bestehen aus vollständig ausgeschriebenen URLs, die keine Information über den Zweck vermitteln)

Verlinkte Bilder/Icons haben keinen aussagekräftigen Linktext

  • Linktexte beschreiben nicht den Zweck des Links (z. B. Linktext „Logoschriftzug“ bei einem verlinkten Logo – stattdessen sollte klar vermittelt werden, dass man über den Link die Startseite der Einrichtung erreicht, deren Logo abgebildet ist; generell Linktexte, die beschreiben, was auf dem Bild/Icon zu sehen ist anstatt zu beschreiben, wohin man gelangt, wenn man den Link aufruft)
  • Verlinkte Icons haben keinen zugänglichen Namen und damit keinen aussagekräftigen Linktext
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