Erklärung zur Barrierefreiheit

Hier finden Sie Informationen dazu,
wie Sie eine Barrierefreiheits-Erklärung
schreiben und veröffentlichen.

Auf Websites und in Apps von öffentlichen Stellen
muss es eine Erklärung zur Barrierefreiheit geben.
Darin steht, welche Teile barrierefrei sind
und welche nicht.
Die Erklärung muss klar, verständlich
und barrierefrei sein.

Was steht in der
Barriere­freiheits-Erklärung?

In der Erklärung müssen diese Punkte stehen:

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Wie gut erfüllt die Website oder App
die Regeln für die Barrierefreiheit?
Es gibt diese Möglichkeiten:

  • Das Angebot ist „vollständig vereinbar“ mit den Regeln.
    Alle Regeln sind erfüllt.
  • Das Angebot ist „teilweise vereinbar“.
    Mindestens die Hälfte der Regeln sind erfüllt.
  • Das Angebot ist „nicht vereinbar“.
    Mehr als die Hälfte der Regeln sind nicht erfüllt.

Welche Teile sind nicht barrierefrei?

Gibt es auf der Website oder in der App
Teile, die nicht barrierefrei sind?
Warum?
Gibt es eine andere, barrierefreie Möglichkeit?

Man kann prüfen,
ob Websites und Apps barrierefrei sind.
Das können zum Beispiel spezielle Firmen machen.
Wenn die Firmen Barrieren finden,
müssen Sie diese Barrieren
in die Barrierefreiheits-Erklärung schreiben.
Und Sie müssen die Barrieren Schritt für Schritt beheben.

Informationen zur Barriere­freiheits-Erklärung

Wann haben Sie die Erklärung geschrieben?
Wer hat die Barrierefreiheit überprüft?
Sie selbst oder eine andere Firma?

An welche öffentliche Stelle kann man sich wenden,
wenn man eine Barriere findet?

Das kann zum Beispiel eine Ansprech-Stelle sein,
die man über ein Formular,
E-Mail oder Telefon erreicht.

An wen kann man sich wenden,
wenn die öffentliche Stelle keine gute Lösung findet?

Wenn es um ein Online-Angebot
aus einem Bundesland geht,
wendet man sich an die Beschwerde-Stelle
in diesem Bundesland.

Wenn es um ein Online-Angebot
vom Staat Österreich geht,
wendet man sich an die Beschwerde-Stelle
für ganz Österreich.
Das ist die Österreichische Forschungs-Förderungs-Gesellschaft.
Die Abkürzung ist FFG.

Wo steht die Barriere­freiheits-Erklärung?

Bei Websites muss man direkt von der Startseite
zur Barrierefreiheits-Erklärung kommen.

Zusätzlich können Sie auf jeder Unterseite
einen Link zur Erklärung einfügen.
Das geht zum Beispiel,
wenn die Kopfzeile oder die Fußzeile
auf jeder Unterseite gleich bleibt.

In Apps soll man die Erklärung leicht finden.
Deshalb empfehlen wir:
Die Erklärung soll direkt in der App stehen.
Oder man soll direkt aus der App zur Erklärung kommen,
zum Beispiel mit einem Link.

Sie dürfen die Erklärung auch
auf die Website von der Firma stellen,
die die App entwickelt oder bezahlt hat.
Aber dann findet man die Erklärung schwer.

Sie können die Erklärung auch zur Verfügung stellen,
wenn die App heruntergeladen wird.

Wir empfehlen:
Schreiben Sie die Erklärung direkt als Internet-Inhalt.
Stellen Sie die Erklärung nicht als Dokument zur Verfügung.
Zum Beispiel als Word-Dokument oder PDF-Dokument.

Aktualisieren Sie die Erklärung.

Sie müssen die Barrierefreiheits-Erklärung
überprüfen und aktualisieren.
Das müssen Sie mindestens 1 Mal im Jahr machen.
Wenn Sie die Erklärung aktualisiert haben,
schreiben Sie das Datum dazu.
Es gehört zum Absatz
„Informationen zur Barrierefreiheits-Erklärung“.

https://www.digitalbarrierefrei.at/de-LL/umsetzen-kopie/erklaerung-zur-barrierefreiheit